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Willkommen bei unserem Patienten-Check

Damit wir so effizient wie möglich mit Ihnen arbeiten können, bitten wir Sie folgende Informationen aufmerksam durchzulesen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was benötigen Sie bei Ihrem ersten Termin?

Folgende Checkliste gilt für ALLE Patienten.

Heilmittelverordnung

Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Heilmittelverordnung nach dem Muster 13. Auf dieser Verordnung finden sich alle relevanten Patientendaten und Informationen zum Heilmittel, der Anzahl und Frequenz der Behandlung.

  1. Bitte kontrollieren Sie bei Erhalt der Verordnung Ihre Daten auf Korrektheit!

  2. Das Ausstellungsdatum darf am ersten Tag der Behandlung nicht länger als 28 Tage zurück liegen. Falls dies vorkommt bitten wir Sie, das Rezept bei Ihre ausstellenden Arzt ändern zu lassen. 

  3. Aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen der Kassenärztlichen Vereinigung dürfen wir nur folgende primären Heilmittel durchführen: Krankengymnastik [KG] | Manuelle Therapie [MT] | Krankengymnastik am Gerät [KGG] | Standardisierte Heilmittelkombination D1|Manuelle Lymphdrainage 30 / 45 / 60min [MLD 30/45/60]

  4. Die Heilmittelverordnung beinhaltet eine Vorder- & Rückseite. Wir benötigen zum Therapiestart beide Seiten.

  5. Bitte achten Sie auf einen sorgfältigen Umgang mit Ihrer Verordnung, da diese von uns nach Beendigung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden muss und äußere Beschädigungen zu Absetzungen führen können.

Sie sind verpflichtet eine Zuzahlung vor Ort zu entrichten. Diese setzt sich aus 10€ Praxisgebühr und 10% des Gesamtwertes der Verordnung zusammen. Da dies eine gesetzlich geregelte Zuzahlung ist und keine individuelle Regelung unsererseits, bitten wir von Diskussionen darüber abzusehen. 

Die Zuzahlung ist spätestens bei Ihrem zweiten Behandlungstermin vor Ort in BAR oder mit allen gängigen EC- oder Kreditkarten zu entrichten. 

Befunde & Ärztliche Unterlagen

Leider befinden sich auf Ihrer Heilmittelverordnung nur wenig bis gar keine Informationen darüber, was bei Ihnen bisher festgestellt, untersucht und therapiert wurde. 

Wir bitten Sie deshalb bei Ihrem ersten Termin alle Unterlagen wie OP-Berichte, Nachsorgeplanungen, Entlassberichte, Arztbriefe, MRT- und Röntgenbefunde und -bilder oder sportmedizinische Diagnostiken mitzubringen. Wir machen uns Kopien und digitalisieren diese für Ihre Patientenakte in unserer Praxis. 

Bequeme Kleidung und saubere Schuhe

Da die meisten Anwendungen der Physiotherapie in Folge eines orthopädischen Problems oder einer Chirurgischen Intervention verordnet werden, werden Sie bei uns Aktiv. Dabei ist sportliche, bequeme Kleidung absolut ein Vorteil. Saubere Schuhe benötigen Sie vor allem dann, wenn wir mit Ihnen im Laufe der Therapie in unserem Trainingsbereich arbeiten.

Großes Handtuch

Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie ein großes Handtuch mitzubringen. Leider haben wir keine Lagerungskapazitäten, sodass dieses zu jedem Termin aufs neue mitgebracht werden muss. Bei vergessenen Handtüchern kann Ihnen eines gegen eine Reinigungsgebühr gestellt werden. 

Individuelle Patienteninformationen

Um unsere recht kurze, vorgegebene Zeit nicht zu überschreiten ist es von großem Wert, wenn Sie unseren Patientenfragebogen ausgefüllt zum ersten Termin mitbringen. Diesen finden Sie unter "HIER".

Fristen & More

Bei den Heilmittelverordnungen der gesetzlich versicherten Patienten gibt es strenge Regeln zur Kontrolle einer erfolgreichen Therapie.

Wir dürfen eine Unterbrechung von 21 Tagen zwischen 2 Behandlungen nicht überschreiten, egal aus welchem Grund. Zwischen 14 und 21 Tagen müssen wir diese Unterbrechung begründen.

Wir bitten Sie deshalb geplante Termine nach Möglichkeit immer einzuhalten.

Sollten Sie einen Termin mal nicht wahrnehmen können, so sind sie verpflichtet im Vorfeld diesen abzusagen, spätestens bis 08:30 Uhr am Tag der Behandlung. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, dann reicht auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter unter 06202/8562150 oder eine Mail an kontakt@physiozentrum-sternallee.de

Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen sind wir verpflichtet diesen Termin gem. §615 BGB in Rechnung zu stellen. Eine Unterschrift als "Ersatz" ist gem. §263 StGB leider nicht möglich und kann zu hohen Strafen für uns führen. Wir bitten dahingehend um Verständnis, da diese Abrechnungsbetrüge inzwischen verstärkt von den Versicherern ermittelt werden.

Anfahrt & Parken

Anfahrt über die B291 -> Ausfahrt "Alla Hopp".

Anschließend geradeaus in den Wald und dem Verlauf folgen.

Nach der Linkskurve 2. Einfahrt links.

Bitte nutzen Sie die beschilderten Parkplätze des "TV Schwetzingen mit Erlaubnis des Vorstandes".

Parken nach der Schranke im Bereich des Privatgrundstücks und der Mitarbeiter Parkplätze ist verboten und führt zu einer Vertragsstrafe von 36€ zzgl. anfallender Verwaltungskosten.

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